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Gratisfahrkarte für Schüler

Die Eltern einer 13-jährigen Schülerin verlangten von ihrem Landkreis, dass ihre Tochter eine Dauerfahrkarte für den Schulweg bezahlt wird. Begründung: "Der Schulweg ist gefährlich." Die Behörde zahlt aber nur für längere Schulwege. Trotzdem bekommen die Eltern recht. Denn das Mädchen muss auf einem unbeleuchteten Rad- und Gehweg an einem einsamen Waldstück vorbei. Dort können Gewaltverbrecher lauern, so die Richter. Die Gefahr sei groß, weil die nächsten Häuser weit weg entfernt liegen. (VG Braunschweig, Az. 6A 218/04)